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Ausbildungsberuf
Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen
Du nimmst Anliegen von Kundinnen und Kunden auf, gibst Auskunft und bearbeitest nach gesetzlichen Vorgaben Anträge auf Geld- und Familienleistungen.
Das machst du
- Kundenanliegen erfassen und Auskünfte erteilen
- Anträge auf Geldleistungen bearbeiten
- Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldungen aufnehmen
- Anträge auf Familienleistungen bearbeiten
- Termine verwalten und Datenschutz beachten
Hier kannst du arbeiten
- Agenturen für Arbeit
- Gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Agenturen
- Familienkassen
- Zugelassene Träger
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen vom 24.05.2012 (BGBl. I S. 1206)
- Rahmenlehrplan Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen
- Dieser Beruf beim Bundesinstitut für Berufsbildung
